Insolvenzrecht

Rechtsanwältin Lindhofer berät Gläubiger und Schuldner in sämtlichen insolvenzrechtlichen Angelegenheiten (Firmeninsolvenz, Regelinsolvenz, Planinsolvenz, Verbraucherinsolvenz) und bei den damit verbundenen  Problemen in der Zwangsvollstreckung. Darunter fällt auch der überschuldete Nachlaß im Erbfall oder der überschuldete Erbe, der gegenübe Miterben, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigten Ansprüche aus der Erbmasse zu erfüllen hat.

Nutzen Sie die Beratungsmöglichkeit möglichst früh, schon bevor sich ein Insolvenzgrund (Überschuldung/Zahlungsunfähigkeit) manifestiert hat.

Amtliche Vordrucke zum Verbraucherinsolvenzverfahren finden Sie im Bereich Informationen.