Familienrecht

Die Kanzlei bearbeitet sämtliche familienrechtlichen Mandate (Unterhalt, Scheidung, Zugewinn, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Scheidungs- und Trennungsvereinbarung) unter Einschluß der erbrechtlichen Aspekte.

Rechtsanwältin Lindhofer erhielt im Juni 2009 durch die Rechtsanwaltskammer München ihre Zulassung zur Fachanwältin für Familienrecht und absolviert im Frühjahr 210 den Fachanwaltskurs Erbrecht beim Deutschen Anwaltsinstitut.

Rechtsanwältin Lindhofer ist Referentin und außerdem beratend tätig im Rahmen von Veranstaltungen und Leistungsangeboten des Vereins VHTS - Verein Humane Trennung und Scheidung, die monatlich in München im Kulturzentrum "Gasteig" stattfinden. Die nächsten Termine und Themen finden Sie auf der Homepage der Landesgruppe Bayern des VHTS unter www.vhts.de

 

Die derzeit gültige und ältere Düsseldorfer Tabelle/n sowie die aktuellen und früheren Oberlandesgerichtlichen Leitlinien finden Sie immer aktuell unter www.famrz.de. Hier im süddeutschen Raum gelten die gemeinsamen "Süddeutschen Leitlinien"  der zusammengeschlossenen Oberlandesgerichte.